Unsere Kanzlei ist im Arbeitsrecht
spezialisiert
und eindeutig positioniert - konsequent auf Seiten der Arbeitnehmer
und betrieblichen Interessenvertretungen.
Interessenkonflikte entstehen nicht, weil keine Arbeitgeber-Mandate
übernommen werden.
Die
jahrelange (seit 1986) und anerkannte Erfahrung in allen Branchen sichert
den angemessenen Erfolg. Die Praxis besitzt einen Ruf für "besonders
geschickte und konstruktive Verhandlungen". Wir zählen zu den vier
führenden Kanzleien für Arbeitnehmervertretungen in Hamburg (laut
juve-Handbuch 2005/06)
und sind darüber hinaus auch bundesweit tätig..
Als
Fachanwälte bilden wir uns laufend fort, auch über das von den Kammern
geforderte Maß hinaus.
Wir vertreten
alle
Arbeitnehmer/innen, Fachkräfte und Führungskräfte
-
in allen
arbeitsrechtlichen Konflikten (Kündigung, Beendigung,
Zeugnis, Zahlungen etc.)
-
bei
außergerichtlichen Streitigkeiten und Verhandlungen
-
in Prozessen vor
dem Arbeitsgericht
-
bei Verhandlungen
von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, speziell zur Sicherung von
Abfindungen
-
in Fragen der
betrieblichen Altersversorgung
-
bei Zeugnis- und
Beurteilungsfragen
-
im Umgang mit
Abmahnungen
-
bei der
Prüfung
von Arbeitsverträgen,
einschl. Risikoanalyse
-
zur Wirksamkeit
oder Unwirksamkeit von Klauseln in Arbeitsverträgen -
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Unsere
Strategie ist: die Nutzung aller rechtlichen Chancen, umfassende Würdigung
der Gesamtsituation, individuelle Unterstützung durch einen Anwalt,
schnelles Handeln wenn nötig, erfolgreicher Abschluss zum richtigen
Zeitpunkt. Für eine ausführliche Beratung stehen wir
jederzeit gern zur Verfügung, ggf. auch zunächst telefonisch wenn es darum
geht, eine erste Einschätzung über die persönlichen Chancen zu erhalten.
Betriebsräte
vertreten
wir
-
in allen Branchen
(siehe Referenzen)
-
bei
innerbetrieblichen oder gerichtlichen Verhandlungen
-
beim
Abschluss
von Betriebsvereinbarungen
-
bei
Umstrukturierungen, Interessenausgleichen und
Sozialplänen
-
in allen
relevanten Mitbestimmungsfragen
-
sowie bei der
Durchsetzung von Schulungsansprüchen
Schwerpunkte
der BR-Beratung sind:
-
Umstrukturierungen
und Betriebsänderungen
-
Ausgliederung und Outsourcing
-
variable und leistungsorientierte Vergütung
(Beurteilungssysteme und Zielvereinbarungen)
-
betriebliche
Altersversorgung und Sicherung von Besitzständen
-
Beratung von
Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat
Rechtsanwalt Steen ist darüber
hinaus als Referent in BR-Schulungen nach § 37,6 BetrVG bei diversen
Veranstaltern tätig, u.a. der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb", Arbeit und Leben, Hamburg.
Mit dem Veranstalter
www.seminare37absatz6.de bieten wir
inzwischen auch eigene Seminar im Hotel Hafen Hamburg an.
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auf aktuellem Stand
Selbstverständlich nutzen wir die Juris - Datenbank als maßgebliche Quelle
für die jeweils aktuelle Rechtsprechung.
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