Fachanwalt zu sein heißt, sich ständig fortbilden. Selbstverständlich erfüllen wir diesen Anspruch, auch über das Übliche hinaus.

 

 

 

 

 

 

 

 

Für Betriebsräte führen wir anerkannte Seminare im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht durch.
Fordern Sie unseren Seminarkatalog und Programm 2011 an.

Wir über uns 

Unsere Kanzlei ist im Arbeitsrecht spezialisiert und eindeutig positioniert - konsequent auf Seiten der Arbeitnehmer und betrieblichen Interessenvertretungen.

Interessenkonflikte entstehen nicht, weil keine Arbeitgeber-Mandate übernommen werden.

Die jahrelange (seit 1986) und anerkannte Erfahrung in allen Branchen sichert den angemessenen Erfolg. Die Praxis besitzt einen Ruf für "besonders geschickte und konstruktive Verhandlungen". Wir zählen zu den vier führenden Kanzleien für Arbeitnehmervertretungen in Hamburg (laut juve-Handbuch 2005/06) und sind darüber hinaus auch bundesweit tätig..

Als Fachanwälte bilden wir uns laufend fort, auch über das von den Kammern geforderte Maß hinaus.

       

      Wir vertreten alle Arbeitnehmer/innen, Fachkräfte und Führungskräfte

  • in allen arbeitsrechtlichen Konflikten (Kündigung, Beendigung, Zeugnis, Zahlungen etc.)

  • bei außergerichtlichen Streitigkeiten und Verhandlungen

  • in Prozessen vor dem Arbeitsgericht

  • bei Verhandlungen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, speziell zur Sicherung von Abfindungen

  • in Fragen der betrieblichen Altersversorgung  

  • bei Zeugnis- und Beurteilungsfragen

  • im Umgang mit Abmahnungen

  • bei der Prüfung von Arbeitsverträgen, einschl. Risikoanalyse

  • zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit von Klauseln in Arbeitsverträgen - pdf öffnen

Unsere Strategie ist: die Nutzung aller rechtlichen Chancen, umfassende Würdigung der Gesamtsituation, individuelle Unterstützung durch einen Anwalt, schnelles Handeln wenn nötig, erfolgreicher Abschluss zum richtigen Zeitpunkt. Für eine ausführliche Beratung stehen wir jederzeit gern zur Verfügung, ggf. auch zunächst telefonisch wenn es darum geht, eine erste Einschätzung über die persönlichen Chancen zu erhalten.

 

       Betriebsräte vertreten wir

  • in allen Branchen                              (siehe Referenzen)                

  • bei innerbetrieblichen oder gerichtlichen Verhandlungen

  • beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen

  • bei Umstrukturierungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen

  • in allen relevanten Mitbestimmungsfragen

  • sowie bei der Durchsetzung von Schulungsansprüchen

      Schwerpunkte der BR-Beratung sind:

  • Umstrukturierungen und Betriebsänderungen

  • Ausgliederung und Outsourcing

  • variable und leistungsorientierte Vergütung (Beurteilungssysteme und Zielvereinbarungen)

  • betriebliche Altersversorgung und Sicherung von Besitzständen             

  • Beratung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat

Rechtsanwalt Steen ist darüber hinaus als Referent in BR-Schulungen nach § 37,6 BetrVG bei diversen Veranstaltern tätig, u.a. der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb", Arbeit und Leben, Hamburg.
Mit dem Veranstalter www.seminare37absatz6.de bieten wir inzwischen auch eigene Seminar im Hotel Hafen Hamburg an.

 

... auf aktuellem Stand

Selbstverständlich nutzen wir die Juris - Datenbank als maßgebliche Quelle für die jeweils aktuelle Rechtsprechung.