ständige Fortbildung garantiert



wir erfüllen die Voraussetzungen für die Fachanwaltschaft durch langjährige Praxis und ständige Fortbildung - auch über das Üblichen hinaus

 
Referenzen
   

Rechtsanwalt Steen wird häufig empfohlen, auch von anderen Anwälten. Wettbewerber nennen ihn „kompetent und geschickt, konstruktiv und zielorientiert“ (laut Juve-Handbuch – Verlag für juristische Information 2005/06). In der Ausgabe 2009/10 lobt ein Mandant die "24-Std.-Erreichbarkeit".

 

Betriebräte beraten und vertreten wir in allen Branchen, u.a. aus den Firmen:

  • ABN AMRO Bank (Gesamt-BR Frankfurt)

  • Bankhaus Delbrück Bethmann Maffei (Gesamt-BR Frankfurt)

  • Acciona Airport Services

  • Berufbildungswerk Hamburg

  • Blohm Maschinenbau GmbH

  • British Airways (Gesamt-BR und Station Hamburg)

  • Cap Gemini (Gesamt-BR)

  • Carlsen Verlag

  • Dettmer Reederei

  • Deutsche Binnenreederei

  • Eppendorf AG und Instrumente GmbH (Medizintechnik)

  • Gemeinschaftsbetriebsrat Hamburg Airport

  • Flughäfen Köln, Düsseldorf, Hannover, Bremen, Nürnberg, Leipzig, Dresden

  • Hamburger Schiffsbauversuchsanstalt

  • HGC Hamburg Gas Consult

  • HHLA - Hamburger Hafen- und Logistik AG (BR und KBR)

  • Lufthansa Gebäude Management und LSG Sky Chefs

  • MAERSK Line Deutschland

  • Polzug Intermodal

  • Proligo Biochemie GmbH

  • Reederei NSB - Norddeutsche Schifffahrtsgesellschaft

  • Rhenus Midgard

  • SAGA - IT

  • SGS Germany GmbH (Gesamt-BR)

  • Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

 

Fachartikel 


In der Zeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ hat Herr RA Steen viele Urteilsanmerkungen veröffentlicht.            
(siehe unter: Betriebsräte)

Zuletzt ist im Bund-Verlag von ihm erschienen die Broschüre zum

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – Neues Recht, Erste Hilfe (2. Auflage 2007)



 

Presse
     NDR 2 -
Interview am 28. Okt. 2009
Anspruch auf Weihnachtsgeld - auch in der Krise

"Auch in Krisenzeiten besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag klare Zusagen gibt." Dies hat Rechtsanwalt Wolfgang Steen im NDR 2-Interview am 28.10. klargestellt. "'Auch ohne vertraglich Zusage kann das Weihnachtsgeld gefordert werden, wenn der Arbeitgeber in drei Jahren ohne Vorbehalt gezahlt hat. Nur auf 'Freiwilligkeit' zu verweisen, reicht hier nicht. Es muss schon erkennbar sein, dass die Zahlung an klare Bedingungen geknüpft ist, wie etwa eine bestimmte Gewinnsituation oder das ungekündigte Arbeitsverhältnis. Hierüber muss vorher Klarheit bestehen." In dem Interview wurde auch nach Gleichbehandlung gefragt, wenn andere im Betrieb das Geld bekommen. Antwort: "Der Arbeitgeber darf Einzelne nicht ohne Grund von der Zahlung ausschließen. Es besteht Anspruch auf Gleichbehandlung. Nur wenn vorher - am Anfang des Jahres - Ausnahmen erklärt wurden, z.B. weil Kellner üblicherweise Trinkgeld erhalten, die Köche nicht, kann es zulässige Ausnahmen zu Lasten der Köche geben." Klargestellt hat RA Steen auch, dass auf tarifliche Ansprüche nicht verzichtet werden kann. "Wenn der Arbeitnehmer gegen den Tarifvertrag auf das 13. Monatseinkommen verzichtet, ist dies unwirksam. Das Geld kann trotzdem gefordert werden."


Protest auf der MS "Europa"
-
Hamburger Abendblatt vom 26.09.1997
"Die Crew der MS 'Europa' kämpft um ihre Arbeitsplätze. Seit bekannt wurde, dass das Flaggschiff des Touristik-Unternehmens Hapag-Lloyd im Frühjahr 1998 an die malaiische Star Cruises übergeht, fürchten die Besatzungsmitglieder um ihr Zukunft ...
"Rechtlich wäre es durchaus möglich, dass das Schiff ausgeflaggt wird und die Besatzung trotzdem den deutschen Sozialstandard behält", sagte Rechtsanwalt Steen,
der für den See-Betriebsrat die Verhandlungen über einen Sozialplan führt."

Krach im Hafen: Bei der HHLA sollen Köpfe rollen - Bericht der Bild-Zeitung vom 19.12.1996
Hauskrach bei der Hamburger Hafen- und Lagerhaus AG (HHLA), Angst vor Weihnachten um viele Arbeitsplätze: Der größte stadteigene Umschlagbetrieb plant tiefgreifende Veränderungen.
Das "Konsolidierungsprogramm" (K 3) bedroht bis 1998 mindestens 86 Beschäftigte mit betriebsbedingten Kündigungen. Wer und welche Bereiche davon betroffen sein sollen, wurde dem Betriebsrat zunächst jedoch nicht mitgeteilt. Fest steht: Seit dem 24. September gibt es Ärger über das vorgesehene Konzept.
Erst als der Betriebsrat rechtliche Schritte androhte und den RA Steen beauftragte, kamen die Chefs ihren gesetzlichen und tariflichen Pflichten nach.



 

 

 

 


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(in Hamburg gegenüber dem Hauptbahnhof ) -
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