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Ein Schwerpunkt der
Tätigkeit von Steen Rechtsanwälte ist die Sicherung von Ansprüchen aus
betrieblicher Altersversorgung.
Die Betriebsrente
gewinnt als zweite Säule zunehmende Bedeutung in der persönlichen
Altersversorgung. Gleichzeitig sind über Direktversicherungen und
Gehaltsumwandlungen neue Wege eröffnet.
In Fragen der
betrieblichen Altersversorgung vertreten wir nicht nur Einzelmandanten,
sondern sind auch beratend tätig, wenn in den Betrieben Änderungen geplant
oder Kürzungen beabsichtigt sind.
Gerade in diesem
Bereich gilt es, die Fülle einschlägiger Rechtsprechung zu beachten,
Besitzstände zu sichern und praktische Lösungen zu entwickeln.
Rechtsanwalt Steen,
gleichzeitig Fachanwalt für Sozialrecht, verfügt über langjährige
Erfahrungen in diesem Gebiet, auch bei Anpassungen im Zuge von
Betriebsübergängen oder Fusionen.
Bei
Scheidungen gilt seit 01.09.2009 das neue Recht zum Versorgungsausgleich.
Diese betrifft auch Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung. Der
ausgleichsberechtigte Ehegatte erwirbt dann - bei der internen Teilung - ein
eigenständiges Anrecht gegen den Arbeitgeber oder die Pensionskasse, die die
betriebliche Altersversorgung durchführt. Das heißt, obwohl er (oder sie)
dort nie gearbeitet hat, wird man im Alter zum Anspruchsberechtigten.
Hinweis: Neue Entscheidung des BAG zur
Zillmerung als pdf
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