Beratung von Betriebsräten
Umfassende Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Branchen – deutschlandweit. Konsequente Interessenvertretung ohne Arbeitgebermandate.
Fachanwalt für Arbeitsrecht · Hamburg
ehemals Rechtsanwälte Gaidies Heggemann & Partner
Kompetente Beratung und konsequente Interessenvertretung für Betriebsräte und Arbeitnehmer – seit 1986.
Hamburg · seit 1986
Schwerpunkte
Know-how und Unterstützung – für Betriebsräte und Arbeitnehmer in ganz Deutschland. Schwerpunkte: Hafen, Logistik, Reedereien, Medizintechnik.
Umfassende Beratung und Vertretung von Betriebsräten in allen Branchen – deutschlandweit. Konsequente Interessenvertretung ohne Arbeitgebermandate.
Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen. Keine Interessenkonflikte durch ausschließliche Arbeitnehmerseite.
Experte für Umstrukturierungen und Betriebsänderungen. Interessenausgleich, Sozialplan und Verhandlungsführung mit langjährigem Verhandlungsgeschick.
Sicherung und Erhalt von Betriebsrenten sowie Besitzstandsregelungen bei Umstellungen. Beim Bundesarbeitsgericht wurden bedeutende Urteile zur Abgrenzung von Leiharbeit im Betrieb sowie zum Verbot von Austauschkündigungen in der Seeschifffahrt erwirkt.
Beratung und Begleitung bei der Bildung eines Europäischen Betriebsrats sowie bei der Umwandlung in eine Societas Europaea (SE). Verhandlung aller notwendigen Vereinbarungen und Mitwirkungsrechte auf europäischer Ebene.
Grund- und Aufbauschulungen zu BetrVG und Arbeitsrecht, von Anfängern bis Fortgeschrittenen. Spezialseminare u. a. zu Entgeltstrukturen, Entgeltgleichheit, Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsänderungen, Matrixstrukturen im Konzern sowie betrieblichem Eingliederungsmanagement.
Aus der Praxis
Aktuelle arbeitsrechtliche Beiträge aus unserer Praxis für Betriebsräte und Arbeitnehmer.
Hamburg – Speicherstadt
Rentenminderungen treten ein, wenn die Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Der Abschlag beträgt 0,3 % pro Monat. Solche Kürzungen können durch Zahlungen in die Rentenkasse ausgeglichen werden (§ 187a SGB VI) – steuerlich oft günstiger als die volle Abfindung zu versteuern.
Eine solche Zahlung ist für Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr möglich. Es muss jedoch zuvor eine Rentenauskunft eingeholt werden.
Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge im Sinne des § 187a SGB VI, sind sie für den Arbeitnehmer steuerfrei, soweit sie 50 Prozent der Beiträge nicht übersteigen (§ 3 Nr. 28 EStG). Die andere Hälfte ist lohnsteuerpflichtig.
Diese Möglichkeit ist besonders bei Auflösungs- oder Altersteilzeitverhandlungen interessant. Eine individuelle steuerliche Beratung wird empfohlen.
Hinweis: Wir sind als Arbeitsrechtler keine Steuerberater und können keine verbindlichen Auskünfte im Steuerrecht geben. Für die steuerliche Richtigkeit übernehmen wir ausdrücklich keine Haftung.
Das BAG hatte die Auffassung vertreten, unterschiedlich hohe Nachtarbeitszuschläge seien mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar, und nahm konsequent eine „Anpassung nach oben" vor.
Diesem folgte das Verfassungsgericht nicht und verwies auf die Tarifautonomie: Es müsse den Tarifvertragsparteien – und nicht dem Gericht – überlassen werden, neue Regelungen aufzustellen.
Zwar seien auch Tarifparteien an den Gleichheitsgrundsatz gebunden, so das BVerfG. Der Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum der Tarifvertragsparteien sei jedoch zu berücksichtigen. Eine „Anpassung nach oben" sei nicht immer der einzig mögliche Weg.
BVerfG v. 11.12.2024 – 1 BvR 1109/21
Wir sind für Sie da
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder nehmen Sie direkt Kontakt auf. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Wolfgang Steen ist Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1986, gelernter Bankkaufmann und Dipl. Volkswirt. Mit langjähriger Erfahrung in zahlreichen Branchen steht er Betriebsräten und Arbeitnehmern als verlässlicher Partner zur Seite.
Telefon: 0172 4022860
E-Mail:
steen@steenrae.de
Rechtsanwalt (Deutschland)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Zugelassen in der Bundesrepublik Deutschland
[Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung (Versicherungsgesellschaft, Vertragsnummer, räumlicher Geltungsbereich) bitte ergänzen.]
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Wolfgang Steen, Grönenweg 81, 22549 Hamburg.
Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung (BORA),
Fachanwaltsordnung (FAO) – einsehbar unter
www.brak.de.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist Wolfgang Steen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Grönenweg 81, 22549 Hamburg, E-Mail: steen@steenrae.de, Tel.: 0172 4022860.
Wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren, werden Ihre Angaben (Name, E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer und Nachrichtentext) zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeitet und gespeichert. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben.
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsanbahnung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bearbeitung Ihrer Anfrage).
Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich ist, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungsfristen erfordern eine längere Speicherung.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: steen@steenrae.de. Sie haben zudem das Recht, eine Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzureichen.
Diese Website setzt keine Tracking-Cookies ein und verwendet keine Analyse-Tools von Drittanbietern. Es werden lediglich technisch notwendige Ressourcen (Google Fonts, Tailwind CSS CDN) von externen Servern geladen. Dabei können IP-Adressen an die jeweiligen Anbieter übertragen werden.
Diese Website nutzt aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL-Verschlüsselung.